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spezieller Service

  • Überprüfung auffälliger Versorgungen, bzw. Feststellung der tatsächlich erfolgten Versorgung unter Berücksichtigung des genehmigten Kostenangebotes.
  • Feststellung des tatsächlichen Bedarfes an Hilfsmitteln, Abklärung ob eine Über- oder Unterversorgung vorliegt.
  • Bei Fehlversorgung Ausarbeitung eines tragfähigen Konzeptes unter Benennung des geeigneten Hilfsmittels, gegebenenfalls Anforderung eines Kostenangebotes über ein anderes Sanitätshaus.
  • Aussagekräftiger Bericht mit Bewertung (und Fotodokumentation) an den Kostenträger.